Impressum / AGB
Brandschutz Zillmer GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 3 | 17268 Templin
Tel. +49 3987 36 37 0 | info@brandschutzhandel.de
Geschäftsführer
Denny Zillmer | denny.zillmer@brandschutzhandel.de
Handelsregisternummer
HRB 12627
Amtsgericht Neuruppin
Bankverbindung
Sparkasse Uckermark
IBAN DE52 1705 6060 0101 0244 52
Bildnachweis
123RF – Jens Molin, nikkytok, antos777, Valeriy Lebedev, auremar, Andriy Popov, choneschones, rioblanco, mscates, Fotolia – Björn Wylezich, BFH GmbH, Adobe Stock – drubig-photo, Rudie
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Datenschutz
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Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
Urheberrecht
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Brandschutz Zillmer GmbH
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für die künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmalausdrücklich vereinbart werden. Mit Abschluss des Vertrages gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebote, Preise, Zahlungsverzug, Abrechnung
Angebote der Brandschutz Zillmer GmbH sind stets freibleibend, sofern sie im Angebot nicht als verbindlich bezeichnet sind. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, anfallende Zollgebühren und gesetzliche Mehrwertsteuer werden, soweit im Angebot nicht anders bestimmt, gesondert berechnet. Auslandslieferungen sind nur nach Vorkasse möglich. Im Falle des Zahlungsverzuges betragen die Verzugszinsen 12% p.A. der Restforderung. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen der Brandschutz Zillmer GmbH nur durch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigt.
3. Haftung, Selbstbelieferungsvorbehalt, Lieferfristen
Die Brandschutz Zillmer GmbH haftet nicht für Verzögerungen auf dem Postweg und Transport, für unvorhersehbare Betriebsstörungen, die nicht ihrem Organisationsbereich zuzurechnen sind, sowie für sonstige Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat. Sofern die Brandschutz Zillmer GmbH durch solche Ereignisse Liefertermine nicht einhalten kann, hat der Vertragspartner ihr einen angemessenen Aufschub, der auf maximal drei Monate begrenzt ist, zu gewähren. Nach Ablauf dieser Zeit sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Sollte die Brandschutz Zillmer GmbH durch von ihr unverschuldete Umstände von ihren Vorlieferanten nicht beliefert werden, obwohl sie rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
4. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Brandschutz Zillmer GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragserfüllung wesentlichen Pflicht verursacht ist. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder vertraglicher Zusicherung verjähren nach sechs Monaten.
5. Lieferung, Versand, Annahmeverzug
Die Brandschutz Zillmer GmbH ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen, sofern die für den Kunden selbständig verwertbar sind. Befindet sich der Kunde mit der Annahme der Ware im Verzug und nimmt er auch nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist diese nicht an, so kann die Brandschutz Zillmer GmbH als Ersatz für die Aufwendungen 100,00 € verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Mehraufwendungen überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind. Im Übrigen bleibt der Brandschutz Zillmer GmbH die Geltend-machung höherer, nachgewiesener Mehraufwendungen sowie eines höheren Annahmeverzugsschadens vorbehalten. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportschäden sind vom Besteller sofort bei der Brandschutz Zillmer GmbH anzuzeigen.
6. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht
Von Brandschutz Zillmer GmbH gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BFH Zillmer GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich und jeden Standortwechsel sowie Eingriff Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich der Brandschutzfachhandel und Metallprodukte GmbH mitzuteilen. Die Abtretung von Forderungen gegen die BFH Zillmer GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung derselbigen.
7. Gewährleistung
An Gewährleistung kann der Kunde zunächst zur Nachbesserung verlangen. Die Brandschutz Zillmer GmbH kann, statt nachzubessern, auch Ersatzsachen liefern. Wenn die Brandschutz Zillmer GmbH die Nachbesserung oder Nachlieferung verweigert bzw. wenn diese fehlschlagen, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, ersteres bei Werkleistung nur, wenn die erbrachte Leistung wegen des Fehlschlagens per Nachbesserung für den Kunden ohne jedes Interesse ist. Gewährleistungsansprüche verjähren nach maximal sechs Monaten ab Erbringung der Leistung. Die Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe schriftlich rügt.
8. Sonstiges
Auf alle Rechtsbeziehungen zu der Brandschutz Zillmer GmbH findet ausschließlich das bundesdeutsche Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Templin. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand Prenzlau vereinbart. Änderungen des Vertrages und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unwirksame Klauseln bewirken nicht die Unwirksamkeit des Vertrages. Sie sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommen. Die den Kunden betreffenden Daten werden innerhalb der Zulässigkeitsvorschriften des Bundesdatenschutzes verarbeitet.
9. Weitere Regelungen für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen
Für den Fall, dass der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, gelten zusätzlich noch nachfolgende Bestimmungen:
9.1. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt die Brandschutz Zillmer GmbH, wie der Auftrag ausgeführt wird. Weisungsrecht des Auftraggebers besteht nicht, jedoch wird die BFH Zillmer GmbH stets bemüht sein, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung zu tragen.
9.2. Die Brandschutz Zillmer GmbH darf vertragliche Pflichten durch Dritte erfüllen lassen. Die Brandschutz Zillmer GmbH steht für die Leistungen sowie für ihr eigenes Verhalten ein.
9.3. Machen Änderungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Leistungen erforderlich, werden diese zu den jeweils bei der Brandschutz Zill-mer GmbH üblichen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.
9.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich der Brandschutz Zillmer GmbH kostenlos jede erforderliche Unterstützung zur Durchführung des Vertrages zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen zu liefern. Der Auftraggeber sorgt auf Wunsch der Brandschutz Zillmer GmbH für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort und gibt ihr ohne besondere Aufforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
9.5. Der Auftraggeber kann einen Dienst- und / oder Werkvertrag zur Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat die Brandschutz Zillmer GmbH Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, so kann die Brandschutz Zillmer GmbH über die zuvor erwähnte Vergütung hinaus 20% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgeltes ohne Nachweis als Entschädigung fordern.
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